Bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Härtefalls kann zu einer Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente Erziehungsbeihilfe für minderjährige oder behinderte Kinder sowie für in Berufsausbildung stehende Kinder des Mitgliedes bis zu deren 27. Lebensjahr gewährt werden. Die Erziehungsbeihilfe wird in Höhe der Halbwaisenrente geleistet. Diese Leistung muss gesondert beantragt werden.