Der Rentenbeginn kann sogar bis zum 70. Lebensjahr hinausgeschoben werden. Die ab Erreichen der regulären Altersgrenze nicht in Anspruch genommene Rente wird wie eine Beitragszahlung bewertet und erhöht so Ihren späteren Rentenanspruch. In der Aufschubphase besteht nur bei Tätigkeiten in einem Angestelltenverhältnis Beitragspflicht, da für die weitere Gültigkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Beiträge an das Versorgungswerk entrichten. Sind Sie nicht angestellt tätig, haben Sie die Möglichkeit, den bisher gezahlten Pflichtbeitrag freiwillig weiterzuzahlen.
Der Aufschub der Rente setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Der Antrag auf hinausschieben der Rente ist unwiderruflich und muss dem Versorgungswerk ausgefüllt und unterschrieben vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegen.