Mitgliederportal
Arztsuche +
Für Zahnärzte +
Impressum
Datenschutz
SiteMap
  • Über Uns
    • Wir stellen uns vor
    • Kontakt
    • Links
    • Downloads
  • Ärzte
    • Informationen für Ärzte
    • Qualitätssicherung
    • Mitgliedschaft
    • Ethik-Kommission
    • Weiterbildung
    • Arzt und Recht
    • Fortbildung
    • Kammerbeitrag
  • MFA
    • Aktuelle Informationen
    • Ausbildung
    • Prüfung
    • Berufliche Fortbildung
    • Einstiegsqualifizierung
    • Veranstaltungen ÄK und ZÄK
    • Nichtärztliche Praxisassistentin
    • Downloads
  • Versorgungswerk
    • Profil
    • Mitgliedschaft
    • Beiträge
    • Leistungen
  • Presse
    • Presse
    • Ärzteblatt
    • Kammerwahl
    • Links
  • Stellenangebote
  • Patienten
    • Informationen für Patienten
    • Links
    • Patient und Recht
  • Downloads
    • Abteilung Ärzte
    • Abteilung Versorgungswerk
  • Amtl. Bekanntmachungen

Berufsunfähigkeitsrente

 

Mitglieder, die ihren ärztlichen/zahnärztlichen Beruf infolge eines körperlichen, geistigen oder seelischen Gebrechens auf Dauer oder vorübergehend nicht mehr ausüben können, und das Alter für die vorgezogene Altersrente noch nicht erreicht haben, erhalten die Berufsunfähigkeitsrente. Dieser Versicherungsschutz besteht von der ersten Beitragszahlung an.

Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit besteht nur, wenn keine ärztliche/zahnärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt wird. Ärztliche Berufsausübung in diesem Sinne ist jede Tätigkeit von Ärzten/Ärztinnen und Zahnärzten/Zahnärztinnen, bei der die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die im Rahmen der Ausbildung erworben wurden, eingesetzt oder mitverwendet werden können.

Berufsunfähigkeitsrente wird gewährt ab dem ersten des Monats, der auf die Antragstellung folgt, jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente setzt die Einstellung der gesamten ärztlichen bzw. zahnärztlichen Tätigkeit voraus. Bei Bezug der Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit darf die Praxis mit einem Vertreter oder Assistenten weitergeführt werden. 

Die Berufsunfähigkeitsrente wird auf Zeit geleistet. Wenn unwahrscheinlich ist, dass die Berufsunfähigkeit behoben werden kann, wird die Berufsunfähigkeitsrente unbefristet geleistet.

Bei Wiederaufnahme einer ärztlichen/zahnärztlichen Tätigkeit entfällt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeitsrentner erhalten ab Überschreiten der Altersgrenze für eine vorgezogene Altersrente anstelle der Berufsunfähigkeitsrente die vorgezogene Altersrente in gleicher Höhe.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Petra Curto
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
Tel.: 0681/4003-321
Fax: 0681/4003-330
E-Mail: petra.curto@aeksaar.de

Gabriele Schikofski
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes
Tel.: 0681/4003-347
Fax: 0681/4003-330
E-Mail: gabriele.schikofski@aeksaar.de

Dienste
  • Anmeldung zum Newsletter »
  • Meine AEKSAAR »
  • Fortbildungskalender »
  • Für Zahnärzte »
  • Arztsuche »
  • Ärzteblatt »
  • Hinweisgeberschutzgesetz »
Schnelleinstieg
  • Presse »
  • Artikel-Archiv »
  • SiteMap »
  • Stellenangebote »
  • Support anfordern »
Über uns

Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistraße 4
66111 Saarbrücken

Tel: +49 681 4003-0
Fax: +49 681 4003-340
Mail: info-aeks@aeksaar.de

© 2015 Ärztekammer Saarland

Impressum  |  Datenschutz  |  Kontakt  |  SiteMap
Impressum  |  Datenschutz  |  Kontakt  |  SiteMap