Der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ermöglicht Fachärztinnen und -ärzten den Einstieg in die strukturierte Weiterbildung Allgemeinmedizin unter weitgehender Anrechnung ihrer bisherigen Weiterbildungszeiten.
Der Quereinstieg ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Kammerangehörigen, die eine Facharztbezeichnung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß der Weiterbildungsordnung führen, wird bis zu 36 Monate Weiterbildungszeit auf die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin angerechnet, wenn in der vorausgegangenen Facharztweiterbildung entsprechende Weiterbildungsabschnitte bereits absolviert wurden.
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.
- 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind verpflichtend
- 80 Stunden Weiterbildungskurs in Psychosomatischer Grundversorgung
- Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis des Erwerbs aller Inhalte der Weiterbildung nach der aktuellen Weiterbildungsordnung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin
Beachten Sie bitte, dass Sie – abhängig von Ihrem bisherigen Fachgebiet und Ihrer Berufserfahrung - für den Erwerb der erforderlichen Weiterbildungsinhalte möglicherweise darüber hinaus noch stationäre Weiterbildungszeiten einplanen müssen.