Der Tarifvertrag enthält drei Stufen: Zunächst steigen die Gehälter zum 1. Januar 2021 um 6 Prozent. Zum 1. Januar 2022 folgen weitere 3 Prozent und zum 1. Januar 2023 ein Plus von 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Drei Stufen wurden auch für die Ausbildungsvergütungen vereinbart. Diese erhöhen sich ab 1. Januar 2021 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 865 auf 880 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 910 auf 935 Euro und im dritten von 960 auf 995 Euro. Ab 2022 betragen die Ausbildungsvergütungen in den drei Ausbildungsjahren 900, 965 bzw. 1.035 Euro und ab 2023 jeweils 920, 995 bzw. 1.075 Euro.
Darüber hinaus steigt im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
Abgeschlossen wurde zudem ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Der Vertrag ist angelehnt an die Regelungen des öffentlichen Dienstes und enthält unter anderem die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen.