Mitgliederportal
Arztsuche +
Für Zahnärzte +
Impressum
Datenschutz
SiteMap
  • Über Uns
    • Wir stellen uns vor
    • Kontakt
    • Links
    • Downloads
  • Ärzte
    • Informationen für Ärzte
    • Qualitätssicherung
    • Mitgliedschaft
    • Ethik-Kommission
    • Weiterbildung
    • Arzt und Recht
    • Fortbildung
    • Kammerbeitrag
  • MFA
    • Aktuelle Informationen
    • Ausbildung
    • Prüfung
    • Berufliche Fortbildung
    • Einstiegsqualifizierung
    • Veranstaltungen ÄK und ZÄK
    • Nichtärztliche Praxisassistentin
    • Downloads
  • Versorgungswerk
    • Profil
    • Mitgliedschaft
    • Beiträge
    • Leistungen
  • Presse
    • Presse
    • Ärzteblatt
    • Kammerwahl
    • Links
  • Stellenangebote
  • Patienten
    • Informationen für Patienten
    • Links
    • Patient und Recht
  • Downloads
    • Abteilung Ärzte
    • Abteilung Versorgungswerk
  • Amtl. Bekanntmachungen

Quereinstieg Allgemeinmedizin

 

Auf Beschluss des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer des Saarlandes wird es auch nach der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung 2020 zum 21. Dezember 2021 weiterhin die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin geben.

Der sogenannte Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wurde auf Empfehlung der Bundesärztekammer eingeführt, um dem drohenden Mangel an Hausärzten zu begegnen, und ermöglicht es Ärzten, welche bereits eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung besitzen, die Weiterbildungszeit zum Erwerb der zusätzlichen Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin auf 24 Monate zu verkürzen.

Die Anerkennung der Facharztbezeichnung Allgemeinmediziner ist in diesen Fällen an folgende Voraussetzungen geknüpft:

- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Hierzu gehören:

Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie

- 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt für Allgemeinmedizin.

- Ein zeugnisbasierter Nachweis über den Erwerb aller Weiterbildungsinhalte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung für den Facharzt Allgemeinmedizin.

- Besuch der 80-stündigen Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung.

Die Anerkennung der Bezeichnung wird auf Antrag nach Erfüllung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen und bestandener Prüfung von der Ärztekammer erteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung in der aktuellen Fassung.

 Bei Rückfragen zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referats „Ärztliche Fort- und Weiterbildung“ der Ärztekammer jederzeit gerne zur Verfügung.

Geschäftsstellen:

Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Weiterlesen+

Fortbildungskalender der Ärztekammer des Saarlandes

Weiterlesen+

Saarländisches Ärzteblatt

Hier gelangen Sie auf die Internetseite des offiziellen Mitteilungsblattes der Ärztekammer.

Weiterlesen+
Dienste
  • Anmeldung zum Newsletter »
  • Meine AEKSAAR »
  • Fortbildungskalender »
  • Für Zahnärzte »
  • Arztsuche »
  • Ärzteblatt »
  • Hinweisgeberschutzgesetz »
Schnelleinstieg
  • Presse »
  • Artikel-Archiv »
  • SiteMap »
  • Stellenangebote »
  • Support anfordern »
Über uns

Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistraße 4
66111 Saarbrücken

Tel: +49 681 4003-0
Fax: +49 681 4003-340
Mail: info-aeks@aeksaar.de

© 2015 Ärztekammer Saarland

Impressum  |  Datenschutz  |  Kontakt  |  SiteMap
Impressum  |  Datenschutz  |  Kontakt  |  SiteMap