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Pflichtangaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz

 

Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Ärztinnen und Ärzte, die eine Website unterhalten, insbesondere folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z.B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“):

  • Den vollständigen Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind (Praxisanschrift); bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind und den Vertretungsberechtigten  
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und die unmittelbare Kommunikation ermöglichen (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail)
  • die Angabe des Handelsregisters oder ähnlicher Register, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, sofern zutreffend
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • Angabe der zuständigen Ärztekammer und - soweit eine vertragsärztliche Zulassung besteht - der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
  • Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen (BO, SHKG); Verweisung mit Internetlinks zulässig
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer soweit vorhanden

Verstöße gegen das DDG können gemäß § 33 eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Digitale-Dienste-Gesetz und weitere Informationen zu den Informationspflichten nach dem DDG sind zu finden unter:

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) 
https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html

Informationen der Bundesregierung zum DDG  
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-dienste-gesetz-2250526

 

 

Veröffentlichungsdatum

19.03.2025

Kontakt

Pressestelle der Ärztekammer des Saarlandes
Andreas Kondziela
Tel.: 0681/4003-272
Fax: 0681/4003-4339
eMail: presse@aeksaar.de

Geschäftsstellen:

Persönliche Termine nach Vereinbarung.

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