Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) legen die gemeinsam erarbeitete „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ vor.
Darin wird festgelegt, welche Qualifikationen Ärztinnen und Ärzte mitbringen müssen, wenn sie Verantwortung in klinischen Prüfungen für die Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten übernehmen. Es ist die erste Richtlinie, die nach Inkrafttreten des Medizinforschungsgesetzes auf Basis der neuen Rechtslage veröffentlicht wird.
Alle weiteren Informationen sind zu finden auf der Website der BÄK.