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Neue Regeln für die Lebendorganspende

 

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 3.701 Organe transplantiert, jedes sechste kam von einem Lebenden. „Allein auf Nierentransplantationen warten über 10.000 Menschen“, erklärt Privatdozent Dr. Fabian Halleck, Geschäftsführender Oberarzt Transplantation an der Berliner Charité und als Ständiger Gast einer der Fachleute in der „Ständigen Kommission Organtransplantation“ der Bundesärztekammer. „Die Wartezeiten sind teils dramatisch länger als im EU-Ausland, viele warten länger als zehn Jahre.“

Nach deutschem Recht muss eine lebend spendende Person derzeit nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein, sondern auch zu dessen engem persönlichen Umfeld gehören. „Das ist eine im europäischen Vergleich sehr restriktive Regelung“, sagt der Jurist Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats und ebenfalls Ständiger Gast in der Organspende-Kommission. Deshalb begrüßt die Bundesärztekammer, dass der Referentenentwurf weitgehend ihren Reformvorschlägen folgt. Neben anonymen Nierenspenden sollen in Zukunft auch Überkreuz- und Kettenspenden legal werden: Passt ein spendebereiter Angehöriger biologisch nicht zu „seinem“ Kranken, darf sein Organ in Zukunft an ein anderes Spender-Empfänger-Paar vermittelt werden.

„Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung für unsere Patienten besonders sinnvoll“, sagt Transplantationsmediziner Halleck. Aus demselben Grund unterstützt er, dass der Vorrang postmortaler Spenden fallen soll. Bisher waren Lebendspenden in den meisten Fällen erst erlaubt, wenn sich kein passendes Organ eines Toten fand. Wird das Gesetzesvorhaben verabschiedet, können Ärztinnen und Ärzte noch häufiger sofort die Lebendspende empfehlen und Transplantationen vor der Dialysepflicht stattfinden.

„Alles in allem ist dies ein verantwortungsvoller Weg, den Kreis der Spender zu erweitern“, sagt Frister, der Ethikratsvorsitzende. „Nur wird leider auch eine reformierte Lebendspende den Organmangel nicht beseitigen. Die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Spenden sollte deshalb weiter auf der Tagesordnung bleiben.“

 Hier können Sie die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ einsehen.

 

 

Veröffentlichungsdatum

11.08.2025

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