Zudem muss endlich der vielbeschworene Bürokratieabbau starten. Die Ärzteschaft und weitere Organisationen haben dem Bundesgesundheitsministerium bereits konkrete Vorschläge für ein Entbürokratisierungsgesetz vorgelegt, das nun zügig umgesetzt werden muss.
Die Neuerungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das vor der Sommerpause beschlossen wurde, treten gestaffelt in Kraft. Der Gutteil der Streichungen greifen 2027, während einige Streichungen im Arzneimittelbereich sofort gültig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten mehr für getrocknete Cannabisblüten sowie für Leistungen der Homöopathie und Anthroposophie.
Für Ärztinnen und Ärzte ergeben sich ebenfalls Änderungen: Arzneimittel mit anerkanntem Zusatznutzen gelten nicht mehr automatisch als sogenannte Praxisbesonderheit. Dadurch steigt das Risiko finanzieller Rückforderungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen deutlich.
Der kritischste Punkt für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist jedoch der Honorarverlust ab 01.01.2027 durch die Streichung der TSVG-Regelungen und die Budgetierung bisher extrabudgetärer Leistungen wie z. B. ambulante Operationen und Vorsorgeuntersuchungen. Die neu formulierte einnahmenorientierte Gesundheitspolitik wird zu einem reduzierten Leistungsangebot mit der Folge schlechterer Versorgung führen. Das Morbiditätsrisiko wird vollständig auf die Ärzteschaft übertragen.
Im Herbst steht die nächste große Veränderung ins Haus: Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) soll darauf abzielen, die überlasteten Notaufnahmen und Rettungsdienste in Deutschland zu entlasten, indem Patientinnen und Patienten effizienter gesteuert werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch in wesentlichen Punkten an der Realität der Versorgung vorbei. Die geplanten 24/7‑Vorgaben für telemedizinische Beratung und aufsuchende Notdienste sind angesichts des bestehenden Ärztemangels nicht umsetzbar. Ohne eine verlässliche Strukturfinanzierung würden die zusätzlichen Aufgaben zudem zulasten der regulären Versorgung gehen und die Praxen weiter überlasten.
Auch die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen, die Diskussion über zusätzliche Kompetenzen für Apotheken und die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung sind aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Es entsteht der Eindruck, dass rund um die Uhr zusätzliche Angebote verfügbar sind, obwohl die personellen Grenzen des Systems längst erreicht sind.
Wir brauchen eine Reform, die die Notfallversorgung tatsächlich stärkt – nicht zusätzliche Versprechen, die mit den vorhandenen Ressourcen nicht erfüllt werden können.
Bei den Reformprojekten insgesamt kann man den Eindruck bekommen, dass nach der Formel der „Normativen Kraft des Illusorischen“ gedacht und geplant wird: Mehr Leistungen mit weniger Finanzmitteln oder mehr wie noch bessere medizinische Betreuung und Fürsorge durch weniger Leistungserbringer. Wir werden erleben, dass solche 5-Jahresplan-Gedanken krachend an der real existierenden Wirklichkeit scheitern werden.