Organe des Versorgungswerkes sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Gremien
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Ärztekammer hat die Aufgaben, über die Satzung des Versorgungswerkes zu beschließen, die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes zu wählen, den jährlichen Haushaltsplan festzustellen, den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer sowie den Geschäftsbericht entgegenzunehmen und die Jahresrechnung nebst Lagebericht zu prüfen. Außerdem beschließt die Vertreterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Des Weiteren genehmigt die Vertreterversammlung die Beschlüsse des Vorstandes über die Festsetzung des jährlichen allgemeinen Steigerungsbetrages und der Dynamisierungsfaktoren für Anwartschaften und Renten.
Vorstand
Der Vorstand wird durch die Vertreterversammlung für die Dauer einer Wahlperiode der Vertreterversammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern des Versorgungswerkes. Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrates sein. Dem Vorstand obliegt insbesondere die Einstellung und Entlassung der Geschäftsführung, die Festsetzung des jährlichen allgemeinen Steigerungsbetrages sowie der Dynamisierungsfaktoren für die Anwartschaften und Renten. Der Vorstand stellt den Haushaltsplan auf und erstellt den satzungsgemäßen Geschäftsbericht. Zudem entscheidet der Vorstand über die Anlage des Kapitalvermögens, den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken/Immobilien, über Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente und über Widersprüche.
Vorsitzender
Markus Hardt
Stellv. Vorsitzende
Dr. Lea Laubenthal (Zahnärztin)
Mitglieder
San.-Rätin Dr. Sigrid Bitsch
Dr. Laila El-Masri
San.-Rat Dr. Ulrich Hell (zahnärztliches Mitglied)
San.-Rat Dr. Armin Malter
San.-Rat Dr. Josef Mischo
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Ausschuss im Sinne der Satzung der Ärztekammer des Saarlandes. Er besteht aus 11 Mitgliedern des Versorgungswerkes. Die Wahl durch erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode der Vertreterversammlung. Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind die Überwachung der Geschäftstätigkeit, die Prüfung der Jahresrechnung nebst Lagebericht und des Geschäftsberichtes des Vorstandes, die Aufstellung von Richtlinien für Kapitalanlagen und die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses sowie des versicherungsmathematischen Sachverständigen.
Vorsitzender
Dr. Marc Becker (Zahnarzt)
Stellv. Vorsitzender
San.-Rat Dr. Dirk Jesinghaus
Mitglieder
Anja Feld
Dr. Christian Fuchs
Dr. Florian Hornof
Dr. Barbara Jacobi
Dr. Benjamin Gronwald
San.-Rat Dr. Hans-Joachim Lellig (zahnärztliches Mitglied)
Thomas Rehlinger
San.-Rätin Dr. Petra Ullmann
Jürgen Ziehl (zahnärztliches Mitglied)