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Höhere Gehälter für MFA

 

Tarifeinigung fördert Attraktivität des Berufsbildes der Medizinischen Fachangestellten

Die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – hatten sich am 21. November 2024 in Berlin auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.01.2025:

im 1. Jahr monatlich 1.000 Euro

im 2. Jahr monatlich 1.100 Euro

im 3. Jahr monatlich 1.200 Euro

Ab dem 01.01.2026 beträgt die Ausbildungsvergütung:

im 1. Jahr monatlich 1.050 Euro

im 2. Jahr monatlich 1.150 Euro

im 3. Jahr monatlich 1.250 Euro

 

Gehaltstarifvertrag MFA ab 1. Januar 2025

Manteltarifvertrag MFA ab 1. Januar 2025

Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (MFA)

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