Der Vorstand der Ärztekammer hat in seiner Sitzung vom 08. März 2022 folgenden Beschluss bezüglich der Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) erlassen:
Die Zustimmung zur Umschulungsmaßnahme ist unter Beifügung der notwendigen Nachweise mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Ärztekammer des Saarlandes zu beantragen. Die Umschulung muss mindestens 24 Monate dauern und in einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Arztpraxis absolviert werden.
Die Umschulung kann auch in 24 – 30 Monaten in Teilzeit absolviert werden. Sie findet in dualer Form statt, d.h. sie ist parallel in einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Arztpraxis und einer Berufsschule zu absolvieren.
Die 24-monatige Ausbildungsdauer muss spätestens zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sein. Bei Nichterreichen der 24-monatigen Ausbildungsdauer bis zu Beginn der Anmeldung kann unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen (Ergebnisse der Zwischenprüfung, schulische und betriebliche Leistungen während der gesamten Ausbildungsdauer) von der Einhaltung abgesehen werden.
Im Übrigen gelten für das Prüfungs- und Zulassungsverfahren bei der Zwischen- und Abschlussprüfung die Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte“ der Ärztekammer des Saarlandes in der jeweils geltenden Fassung.