Gemeinsamer Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen für Rheinland-Pfalz und das Saarland
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und die Ärztekammer des Saarlandes haben einen gemeinsamen Schlichtungsausschuss eingerichtet, der sich mit Vorwürfen bezüglich ärztlicher Behandlungsfehler befasst. Dieser Ausschuss trägt den Namen „Gemeinsamer Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen für Rheinland-Pfalz und das Saarland“. Seine Aufgabe besteht darin, eine zeitnahe, unabhängige und neutrale Bewertung ärztlicher Behandlungen vorzunehmen.
Falls Sie vermuten, durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung einen Schaden erlitten zu haben, können Sie dies durch ein Schlichtungsverfahren außergerichtlich und kostenfrei prüfen lassen.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Förderung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten.
Alle Informationen zu dem Schlichtungsverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link: https://laek-rlp.de/ausschuesse-kommissionen/schlichtungsausschuss
Der Schlichtungsantrag kann unmittelbar an den gemeinsamen Schlichtungsausschuss in Mainz versandt werden.
Bei Fragen zum Verfahren oder wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen die Ansprechpartner bei der gemeinsamen Schlichtungsstelle unter 06131 / 28822 -72 alternativ die Durchwahl -73 oder -75 oder die Rechtsabteilung der Ärztekammer des Saarlandes unter 0681 / 4003 – 277 zur Verfügung.