Hilfen gegen Gewalt
Ärztinnen und Ärzten in Kliniken und Praxen sowie Notfallambulanzen kommt eine besondere Bedeutung zu bei der Betreuung von Patienten aller Altersgruppen, die Opfer von Gewalt, körperlichem oder emotionellem Missbrauch oder Misshandlung oder Vernachlässigung wurden. Sie sind, ebenso wie Zahnärztinnen und Zahnärzte, in den allermeisten Fällen aus naheliegenden medizinischen Gründen für die Betroffenen erste Anlaufstelle. Eine Vorstellung zur Behandlung erfolgt in der Regel außerhalb der normalen Dienstzeiten, nachts und am Wochenende. Durch entsprechende Fachkenntnisse können die Muster von akuter oder chronischer Einwirkung von Gewalt und/oder Missbrauch auf die Opfer und ihre möglichen Ursachen ärztlich beurteilt und eingeordnet werden. Insbesondere diejenigen Patientinnen und Patienten, welche sich -aus welchen Gründen auch immer- bei der Vorstellung in Klinik oder Praxis nicht äußern können oder auch nicht äußern wollen, sind darauf angewiesen, dass die behandelnden Ärzte und Zahnärzte die richtige Diagnose stellen, die Befunde korrekt dokumentieren, einfühlsam behandeln und die richtigen Hilfen einleiten.
Die Mitglieder des Arbeitskreises „Hilfen gegen Gewalt" der Ärztekammer des Saarlandes sind in vielen multidisziplinären Gremien tätig und aktiv an der Netzwerkarbeit im Saarland im Hinblick auf Diagnostik, Prävention, Beratung und Behandlungsmöglichkeiten beteiligt.
Mit den folgenden Links bzw. Dokumenten stellt die Ärztekammer lokale Informationen bereit, die bei der adäquaten Betreuung der Betroffenen in Praxen und Klinikambulanzen hilfreich sein können. Fachspezifische Literatur soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Saarland